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OLG Frankfurt, 07.07.2000 - 25 U 62/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 12.03.2004 - 16 U 14/02 Es handelt sich dann um eine Abweichung des Kaufgegenstands im Ist-Zustand von dem vertraglich vom Verkäufer geschuldeten Soll-Zustand (vgl. hierzu OLG Frankfurt v. 07.07.2000 - 25 U 62/00, OLGR 2001, 29, 30 f.).
Außerdem stellt ein früherer Unfallschaden, dessen Reparatur einen Aufwand von mehr als ca. 1.000,- DM erfordert hatte, für einen Gebrauchtwagen regelmäßig bereits einen Sachmangel im Sinne von § 459 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. dar (vgl. OLG Frankfurt v. 07.07.2000 - 25 U 62/00, OLGR 2001, 29).
- LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung …
(OLG Frankfurt, Urt. v. 7.7.2000 - 25 U 62/00, OLGR 2001, 29). - LG Coburg, 14.04.2004 - 22 O 673/03
Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufvertrages wegen arglistiger Täuschung bzw. …
Die Bagatellgrenze wird regelmäßig bei Reparaturkosten von etwa 500 EUR gezogen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt . v. 07.07.2000 - 25 U 62/00, OLGR 2001, 29 = juris Rn .